AGB der Zwiehoff GmbH

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    1.1 Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns der G. Zwiehoff GmbH, Gießereistr. 8, 83022 Rosenheim und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

    1.2 Vertragsvereinbarung
    Vertragssprache ist deutsch. Die Anzeigemöglichkeit auf unserer Website in verschiedenen Sprachen dient lediglich der Hilfeleistung.
    Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

    1.3 Vertragsschluss
    Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

    1.4 Nutzungs- und Urheberrecht
    An Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Preislisten, Modellen, Vorrichtungen und sonstigen Unterlagen, die durch uns erstellt wurden bzw. die Sie von uns erhalten, haben wir das ausschließliche Nutzungsrecht bzw. das Urheberrecht. Diese dürfen Dritten ohne unsere Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.

    1.5 Ihre Angaben
    Wir führen Ihren Auftrag stets nach Ihren Angaben aus und prüfen diesen nicht auf Ihren jeweiligen Anwendungswunsch. Sie haben uns vor der Auftragsdurchführung alle für Ihren Auftrag ggf. notwendigen Informationen (z.B. sämtliche relevanten Dateien und Skizzen) mitzuteilen bzw. zu übermitteln, da wir ansonsten nicht mit unserer Leistung beginnen können. Verzögerungen die auf eine unterbliebene Mitwirkung Ihrerseits zurückzuführen sind, haben wir nicht zu vertreten. Wir behalten uns in diesem Fall vor, den uns hierbei entstandenen Verzögerungsschaden bzw. die Zusatzkosten geltend zu machen.

  2. Lieferung

    2.1 Teillieferungen
    Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

    2.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen
    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

    2.3 Ausschluss der Lieferung
    Postfachanschriften werden nicht beliefert.

    2.4 Annahmeverzug
    Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

    2.5 Leistungszeit
    Grundsätzlich werden die Liefer- bzw. Leistungszeiten individuell mit Ihnen vereinbart und sind dem Angebot zu entnehmen. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen Ihnen und uns vorab geklärt sind und Sie Ihre weiteren Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt haben. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Leistungs- bzw. Lieferfrist entsprechend.

    Bitte beachten Sie zudem, dass unsere Lieferzeiten stark von den Lieferzeiten unserer Partner abhängen und es daher zu längeren Lieferzeiten kommen kann. Natürlich sind wir stets bemüht, Ihnen die Ware so schnell wie möglich zukommen zu lassen.

    Soweit daher nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch uns innerhalb von 14 Tagen. Der Fristbeginn für die Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden 14. Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

    2.6 Lagerkosten
    Soweit sich der Versand bzw. die Zustellung der Ware auf Ihren Wunsch bzw. durch Ihr Verschulden verzögert, behalten wir uns vor, Ihnen die hierbei entstehenden Kosten (insbesondere Lagerkosten) in Rechnung zu stellen.

    2.7 Änderungs- und Erweiterungswünsche
    Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch, können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche.

  3. Zahlung

    3.1 Preise und Versandkosten
    Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung und zuzüglich Umsatzsteuer.
    Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnung sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug per Überweisung auf unser Konto zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass ggf. Zoll- und Einfuhrgebühren bei Bestellungen außerhalb der Europäischen Union anfallen können, die Sie selbst zu tragen haben und die nicht im Preis enthalten sind. Skonto kann nur durch vorherige Vereinbarung gewährt werden.

    3.2 Zahlungsverzug
    Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

    3.3 Zurückbehaltungsrecht
    Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

    3.4 Versicherungen
    Die Ware kann auf Ihren Wunsch extra gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige Risiken versichert werden. Dies ist individuell mit uns zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Das Gewährleistungsrecht sowie die Haftungsregeln werden hiervon unberührt.

  4. Ihre Verantwortlichkeit

    4.1 Allgemeines
    Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

    4.2 Freistellung
    Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

    4.3 Datensicherung
    Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

    4.4 Mitwirkungspflicht
    Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Vorab haben Sie insbesondere die ggf. erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

    4.5 Zutritt und Voraussetzungen am Einsatzort
    Sofern wir bei Ihnen vor Ort Arbeiten vornehmen müssen bzw. dies von der gebuchten Leistung umfasst ist, haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass uns der Zutritt zu den jeweiligen Räumlichkeiten bzw. Grundstücken gewährt oder ein entsprechender Schlüssel ausgehändigt wird. Verzögerungen durch Ihre unterbliebene Mitwirkung, haben Sie selbst zu vertreten.

    4.6 Hinweise
    Sie haben die ggf. zur Verfügung gestellten bzw. durch uns mitgeteilten Anleitungen/Hinweise zur Reinigung, Lagerung und Handhabe der Waren stets zu beachten. Wir können daher nicht für Ihr fehlerhaftes Verhalten verantwortlich gemacht werden. Die Einweisung und Schulung durch uns sollten daher stets aufmerksam verfolgt werden.

    4.7 Geheimhaltung
    Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.

    4.8 Beratungen
    Die etwaige Beratung über Funktionsfähigkeit und Eignung der Waren für Ihren beabsichtigten Einsatzzweck erfolgt durch uns nur als Hilfeleistung und ist nicht als Zusicherung zu verstehen. Sie haben selbst dafür Sorge zu tragen, sich über Funktionsfähigkeit und Eignung umfassend zu informieren und ggf. Auskunft Dritter einzuholen.

  5. Eigentumsvorbehalt

    5.1 Allgemein
    Die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten, an uns ab. Sie sind, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die Ihnen unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

    5.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
    Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, haben Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.

    5.3 Weiterveräußerung
    Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

    5.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung
    Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch Sie erfolgt stets namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich Ihr Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahren. Zur Sicherung der Forderungen gegen Sie treten Sie auch solche Forderungen an uns ab, die Ihnen durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

    5.5 Rücknahme
    Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

    5.6 Freigabe von Sicherheiten
    Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Ihr Verlangen hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

  6. Gewährleistung

    6.1 Allgemein
    Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.

    6.2 Gewährleistungsanspruch
    Im Falle eines Mangels leisten wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf Sie über. Sie müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

    6.3 Rechte bei unwesentlichem Mangel
    Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

    6.4 Schadensersatz für Mängel
    Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

    6.5 Verjährung
    Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

    6.6 Nichtbestehen des Gewährleistungsrechts
    Ein Gewährleistungsanspruch ist in folgenden Fällen nicht gegeben, soweit der gerügte Mangel bedingt ist durch:

    • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung / Platzierung der Ware
    • eigenmächtiges nacharbeiten
    • fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung der Ware durch Sie oder Drittenatürliche Abnutzung der Ware
    • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung der Ware (z.B. nicht ordnungsgemäße Wartung)
    • Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel für die Ware (z.B. Verwendung eines ungeeigneten Baugrundes oder Baumaterials für die Ware)
    • äußeres Einwirken durch Umwelteinflüsse auf die Ware
    • unsachgemäße Lagerung der Ware
    • rohmaterialbedingtes Altern der Ware
    • chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse auf die Ware, die wir nicht zu verantworten haben
  7. Softwarenutzung

    7.1 urheberrechtlicher Schutz und Nutzungsrecht
    Die ggf. zur Verfügung gestellte Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht fließenden Rechte stehen allein dem Rechteinhaber zu. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den vollständigen Programmcode, den Aufbau sowie das Erscheinungsbild und das Design der Software. Jede verändernde Vervielfältigung, Weitergabe, Änderung usw. ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.An der Software erhalten Sie ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht.

    7.2 Beschränkung des Nutzungsrechts
    Die Software wird nur für die Verwendung für den dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehreren Systemen ist untersagt.Ggf. angebrachte Copyright-Vermerke dürfen zudem ohne unsere vorherige Zustimmung nicht entfernt werden.

    7.3 Schadensersatz
    Wir behalten uns das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

  8. Haftung

    8.1 Auskünfte
    Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von uns verkauften Waren sowie die technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Es gilt auch insoweit der Haftungsausschluss und -vorbehalt aus den nachfolgenden Regelungen. Sie haben jedoch stets selbst dafür Sorge zu tragen, dass Sie sich vor einer Bestellung informieren und kontrollieren, ob die anzufertigende Ware für Ihr geplantes Vorhaben geeignet ist.

    8.2 Haftungsausschluss
    Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

    8.3 Haftungsvorbehalt
    Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

  9. Schlussbestimmungen

    9.1 Gerichtsstand
    Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder sofern Sie keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben.

    9.2 Rechtswahl
    Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.9.3 Salvatorische Klausel
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

II. Hinweis zur Batterieentsorgung

Wir sind im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

III. Hinweis zum Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Wir sind nicht Hersteller von Elektrogeräten nach § 3 Absatz 11 ElektroG. Als Vertreiber von Elektrogeräten gewährleisten wir aber im Sinne des ElektroG nur solche Elektrogeräte in den Verkehr zu bringen, deren Hersteller sich nach § 6 Absatz 2 Satz 1 ElektroG gegenüber dem Umweltbundesamt bzw. der verantwortlichen Stelle angezeigt haben.